Trauung

Zwei Menschen versprechen vor Gott und der Gemeinde, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie um Gottes Segen.
 
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt. Nur damit sind Sie nach staatlichem Recht verheiratet.
 
Termin
Bitte sprechen Sie Ihren Termin zuerst mit dem Pfarrbüro ab – noch bevor sie ein Gasthaus buchen oder einen Raum mieten.
 
Trauspruch
Der Trauspruch ist im Regelfall ein Spruch aus der Bibel und Grundlage für die Traupredigt. Anregungen für einen Trauspruch finden Sie hier https://www.trauspruch.de
 
Traugespräch
Einige Wochen vor der Trauung trifft sich das Brautpaar mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zu einem Gespräch. Dabei werden der Ablauf der Trauung ebenso geklärt wie Fragen des christlichen Eheverständnisses.
 
Für eine Kirchliche Trauung benötigen sie folgende Unterlagen:
  • Ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich beim Pfarramt)
  • Standesamtliche Bescheinigung über die Eheschließung (wird vom Standesamt automatisch erstellt und nach der standesamtlichen Hochzeit ausgehändigt)
  • Zustimmung (Dimissoriale) des Heimatpfarramtes, falls keiner der Eheleute in der Kirchengemeinde Nördlingen wohnt.
Für Hochzeiten stehen in Nördlingen drei verschiedene Kirchen zur Verfügung: St. Georg, Spitalkirche und die Hippolytkapelle.
 
Blumenschmuck
Den Blumenschmuck können Sie selbst anfertigen oder von einem Blumenstudio anfertigen lassen. Zur Befestigung des Schmuckes an Bänken oder Stühlen dürfen keine Reisnägel oder Nägel verwendet werden. Um einen Termin zum Anbringen des Blumenschmuckes zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an den Mesner.

Kosten
Die Traugebühr liegt für Glieder der Nördlinger Kirchengemeinde bei 120,- €, für Brautpaare mit biographischen Wurzeln in Nördlingen bei 150,- €, für auswärtige Kirchenglieder bei 300,- €. Besondere Musikwünsche klären Sie bitte mit unserem Kantor.
 
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Trauung finden Sie auch in ihrem Gesangbuch unter den Nummern 824 bis 828.